Reparieren statt Wegwerfen

Veranstaltungsregeln

Bei dieser Veranstaltung möchten wir gemeinsam reparieren, Wissen teilen und Hilfe zur Selbsthilfe geben.

Unter diesen Aspekten erhalten die Besucherinnen und Besucher  Unterstützung von ehrenamtlichen Reparaturhelferinnen und –helfern. Diese Unterstützung umfasst: Untersuchung des Defekts und Beratung, Bereitstellung von Werkzeugen, Messgeräten und eventuell zur Reparatur benötigte Materialien in geringem Umfang.

Das Angebot ist nicht kommerziell ausgelegt und erfolgt unentgeltlich. Das Team freut sich jedoch über eine Spende, damit die entstehenden Unkosten dieser Veranstaltung beglichen werden können. Falls zu einer Reparatur in größerem Umfang Materialien benötigt werden, informiert der Reparaturhelfer über die Höhe der Materialkosten. Materialien und Ersatzteile sind vom Besucher selbst zu besorgen oder werden zum Unkostenpreis zur Verfügung gestellt. Bei der Ersatzteilbesorgung wird der Besucher, soweit möglich, unterstüzt.

Beim Zutritt erhält der Besucher für jedes Gerät einen Laufzettel. Auf diesem bestätigt er mit seiner Unterschrift das Einverständnis mit diesen Veranstaltungsregeln und der Haftungsbegrenzung.

Ein Reparaturversuch ist nur unter Beteiligung des Besuchers möglich, und nur unter Anerkennung dieser Hausordnung. Dies ist kein Reparaturbetrieb. Ein Anspruch auf Reparatur, Erfolg oder  Wiederzusammenbau (bei Abbruch einer Reparatur), besteht nicht.

Pro Besucher kann EIN Gerät angenommen werden. Sofern noch Zeit ist, kann je nach Andrang ein weiteres Gerät (nach Abschluss der ersten Reparatur) angenommen werden. Hierauf besteht jedoch kein Anspruch.

Haftungshinweise

Bei allen „geringfügigen Hilfeleistungen“ – also alles, was als Gefälligkeit, von einem Freund, Nachbar oder Kollege ohne Fachqualifikation auch erledigt werden könnte, gilt ein stillschweigender Haftungsausschluss als vereinbart, auch für Schäden während dieser Veranstaltung.

Bei sogenannten „gefahrenträchtigen Arbeiten“ ist die Haftung für jegliche mögliche Schäden (auch Folgeschäden), auf grobe Fahrlässigkeit oder Absicht beschränkt. Dies gilt für das Veranstaltungsformat bzw. den Veranstalter selbst, aber auch für die Mitarbeiter/Helfer. Als gefahrenträchtig werden alle Arbeiten verstanden, wo entweder ein bekanntes Risiko bei der Benutzung besteht, oder aber auch nur bei der Reparatur selbst.

Eine Haftung für die Funktion ist auf den Übergabezeitpunkt beschränkt. Helfer können einen Reparaturversuch (begründet) abbrechen, wenn ein sicherer Betrieb eines Gerätes oder eine Reparatur nicht möglich ist (z.B. benötigtes Ersatzteil nicht erhältlich, zu teuer, Teile fehlen,…). Bei bestehenden Sicherheitsmängeln muss sich der Helfer durch die Unterschrift des Besuchers bestätigen lassen, dass das Gerät nicht weiterbetrieben werden darf. Eine evtl. notwendige Entsorgung ist Sache des Besuchers.